
Offene Forderungen gegen tschechische Schuldner verlieren mit der Zeit an Wert: Vermögen wird verschoben, Sicherheiten laufen aus, Verjährungsfristen laufen. Wir vertreten Gläubiger von der ersten Mahnung bis zur Vollstreckung — und sagen vorher, ob sich die Verfolgung wirtschaftlich lohnt.
Vor dem Verfahren
- Erst die Einschätzung. Wir prüfen den Schuldner im Handelsregister, im Insolvenzregister und im Register der Vollstreckungsverfahren und sagen Ihnen, was realistisch beitreibbar ist, bevor Sie Kosten auslösen.
- Vorprozessuales Mahnschreiben auf Kanzleibriefkopf — in der tschechischen Praxis zugleich Voraussetzung dafür, dass ein erfolgreicher Gläubiger seine Kosten zugesprochen bekommt.
- Verhandelte Lösungen: Vergleich, Ratenplan, Schuldanerkenntnis. Ein Anerkenntnis setzt die Verjährung neu in Lauf und ist oft mehr wert als ein Urteil Jahre später.
- Sicherheiten: Wechsel, Pfandrechte, Bürgschaften, Eigentumsvorbehalt — bei der Bestellung und bei der Verwertung.
Gericht, Schiedsverfahren, Vollstreckung
- Klage vor tschechischen Gerichten, einschließlich des elektronischen Zahlungsbefehls für unstreitige Geldforderungen
- Schiedsverfahren, wenn der Vertrag es vorsieht
- Exekuce — die tschechische Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher, deren Ablauf sich von der deutschen Zwangsvollstreckung unterscheidet
- Anmeldung und Verfolgung von Forderungen in der Insolvenz, einschließlich Bestreitensverfahren
- Anfechtung von Vermögensverschiebungen, mit denen der Schuldner Werte dem Zugriff entzogen hat
Grenzüberschreitender Forderungseinzug
- Deutscher Gläubiger, tschechischer Schuldner — und umgekehrt. Unser Partner ist in beiden Ländern zugelassen, die Sache bleibt in einer Hand. Sie zahlen nicht zwei Kanzleien dafür, sich denselben Sachverhalt zu erarbeiten.
- Zuständigkeit und anwendbares Recht nach der Brüssel-Ia-Verordnung (1215/2012) und Rom I — geklärt am Anfang, nicht nachdem am falschen Ort geklagt wurde.
- Vollstreckung eines deutschen Titels in Tschechien und eines tschechischen Titels in Deutschland, einschließlich Europäischem Vollstreckungstitel, Europäischem Mahnverfahren und Europäischem Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung.
Laufendes Forderungsmanagement
- Überwachung der Zahlungsdisziplin und Eskalation zum richtigen Zeitpunkt
- Überarbeitung Ihrer Geschäftsbedingungen, damit die nächste Forderung leichter durchsetzbar ist als die letzte
- Portfoliobetreuung für Gläubiger mit wiederkehrenden Forderungen
Häufige Fragen
Wie lange kann ich klagen?
Die allgemeine Verjährungsfrist des tschechischen Zivilgesetzbuches beträgt drei Jahre, beginnt aber je nach Anspruch zu unterschiedlichen Zeitpunkten und kann durch Vereinbarung verlängert oder durch ein Anerkenntnis neu in Lauf gesetzt werden. Bei alten Rechnungen ist das der erste Prüfpunkt.
Der Schuldner ist in Insolvenz. Ist die Forderung verloren?
Nicht zwingend, aber die Anmeldefrist ist kurz und streng. Eine verspätet angemeldete Forderung wird nicht berücksichtigt, unabhängig davon, wie gut sie belegt ist.
Brauche ich einen tschechischen Titel, oder genügt mein deutscher?
Ein deutscher Titel ist in Tschechien vollstreckbar, ohne dass neu geklagt werden muss. Welches Verfahren am schnellsten zum Zugriff führt, hängt vom Titel und vom Vermögen des Schuldners ab.
Wer trägt die Kosten?
Im tschechischen Zivilverfahren wird der Unterlegene grundsätzlich zur Kostentragung nach gesetzlichen Sätzen verurteilt. Dieser Ausspruch ist nur so gut wie das Vermögen des Schuldners — deshalb steht die Bewertung der Beitreibbarkeit am Anfang.
Warum MACH LEGAL
- Beratung unmittelbar auf Deutsch. Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihre Sache führt, nicht über einen Übersetzer. Wir arbeiten außerdem auf Tschechisch, Englisch und Portugiesisch.
- Kein Korrespondenzanwalt dazwischen. Unser Partner Dr. Tomas Mach ist advokát (tschechische Berufsbezeichnung) und Mitglied der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (Reg.-Nr. 13282), der Rechtsanwaltskammer Köln (61058) und der Slowakischen Rechtsanwaltskammer (7581). Deutsch-tschechische Sachverhalte bleiben in einer Hand.
- Sachverständigenkompetenz zum deutschen Recht. Er ist vom Justizministerium der Tschechischen Republik als Sachverständiger für Rechtsbeziehungen zum Ausland bestellt, Spezialisierung: Recht der Bundesrepublik Deutschland und Recht der Slowakischen Republik. Wir wissen deshalb nicht nur, was tschechisches Recht sagt, sondern auch, wo es von dem abweicht, was Sie aus Deutschland erwarten.
- Schriftlicher Auftrag, schriftliche Vergütung. Umfang und Abrechnungsgrundlage stehen vor Beginn fest — siehe Leistungen und Preise.
Ablauf
- Erstkontakt. Sie schicken uns die Unterlagen und eine kurze Schilderung. Wir sagen Ihnen, ob die Sache überhaupt einen Anwalt braucht.
- Einschätzung. Sie erhalten unsere Bewertung der Rechtslage, die Handlungsmöglichkeiten und die absehbaren Kosten.
- Mandatierung. Vollmacht und schriftlicher Auftragsumfang.
- Bearbeitung. Gestaltung, Verhandlung oder Vertretung, mit Rückmeldung an jedem Punkt, an dem Sie entscheiden müssen.
Kontakt: Kontaktseite · praha@machlegal.eu · +420 245 008 552
