Anwaltsverwahrung in Tschechien

Kaufvertrag, Wohnungsschlüssel und dunkelblaue Mappe auf einem Holztisch, im Hintergrund die Prager Burg

In Tschechien gibt es kein Notaranderkonto als Standard. Wer eine Immobilie, ein Unternehmen oder einen Geschäftsanteil kauft, zahlt oft, bevor das Eigentum übergeht – bei Immobilien geht es erst mit der Eintragung im Kataster über. Die Anwaltsverwahrung (advokátní úschova) schließt diese Lücke: Das Geld liegt bei uns, bis die vereinbarte Bedingung nachweislich eingetreten ist.

Wofür die Anwaltsverwahrung dient

  • Immobilienkauf. Der Kaufpreis wird erst nach Eintragung des Käufers im Kataster an den Verkäufer ausgezahlt bzw. zur Ablösung seiner Hypothek verwendet.
  • Unternehmens- und Anteilskauf. Zahlung Zug um Zug gegen Übertragung der Anteile oder des Betriebs; Einbehalte für Garantien.
  • Vergleiche und Zahlungen Zug um Zug. Geld und Urkunden werden gleichzeitig und kontrolliert ausgetauscht.
  • Verwahrung von Urkunden. Unterschriebene Verträge, Löschungsbewilligungen oder Vollmachten bis zum vereinbarten Zeitpunkt.

So funktioniert sie

  • Verwahrungsvertrag. Käufer, Verkäufer und Anwalt legen schriftlich fest, unter welcher Bedingung, an wen und wann das Geld ausgezahlt wird – und wann es zurückfließt.
  • Gesondertes Bankkonto. Der Anwalt hält das Geld auf einem besonderen Konto bei einer Bank, getrennt vom Vermögen der Kanzlei (§§ 56, 56a Gesetz Nr. 85/1996 Slg. über die Anwaltschaft).
  • Freigabe nur gegen Nachweis. Entscheidend ist die Freigabebedingung: die Eintragung zugunsten des Käufers – nicht schon die bloße Einreichung des Antrags beim Kataster.
  • Rückzahlung, wenn es scheitert. Lehnt das Kataster die Eintragung ab, geht das Geld an den Käufer zurück.
  • Aufsicht und Versicherung. Advokáti unterliegen der Aufsicht der Tschechischen Rechtsanwaltskammer und einer Pflicht-Berufshaftpflichtversicherung.

Ablauf beim Immobilienkauf

  1. Prüfung des Katasterauszugs: Eigentümer, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte.
  2. Kaufvertrag und Verwahrungsvertrag – auf Wunsch zweisprachig.
  3. Einzahlung des Kaufpreises auf das Verwahrungskonto.
  4. Antrag auf Eintragung beim Kataster. Die Eintragung wirkt ab Eingang des Antrags; das Kataster trägt aber frühestens 20 Tage nach Benachrichtigung des bisherigen Eigentümers ein (§§ 10, 16, 18 Gesetz Nr. 256/2013 Slg.).
  5. Nach der Eintragung: Auszahlung an den Verkäufer bzw. Ablösung seiner Bank – genau wie vereinbart.

Anwalts-, Notar- oder Bankverwahrung?

Alle drei Formen gibt es in Tschechien. Sie unterscheiden sich in Kosten, Tempo und Flexibilität der Bedingungen. Wir sagen Ihnen, welche für Ihren Fall passt – und prüfen auch Verwahrungsbedingungen, die Bauträger oder Makler vorschlagen: Wichtig ist, für wen der Verwahrer handelt und wann er auszahlen darf.

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Häufige Fragen

Warum nicht direkt an den Verkäufer zahlen?

Weil das Eigentum an einer Immobilie erst mit der Eintragung im Kataster übergeht. Scheitert die Eintragung, wäre das Geld beim Verkäufer – und müsste erst zurückgefordert werden.

Wann wird das Geld freigegeben?

Wenn die im Verwahrungsvertrag vereinbarte Bedingung nachgewiesen ist – beim Immobilienkauf in der Regel die Eintragung des Käufers im Kataster.

Wie lange dauert die Eintragung?

Planen Sie in Wochen, nicht in Tagen: Das Kataster darf frühestens 20 Tage nach Benachrichtigung des bisherigen Eigentümers eintragen. Die Frist im Verwahrungsvertrag sollte das berücksichtigen.

Muss ich für die Unterzeichnung nach Prag reisen?

In der Regel nicht. Wir können auf Grundlage einer Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift handeln.

Warum MACH LEGAL

  • Beratung unmittelbar auf Deutsch. Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihre Sache führt, nicht über einen Übersetzer. Wir arbeiten außerdem auf Tschechisch, Englisch und Portugiesisch.
  • Kein Korrespondenzanwalt dazwischen. Unser Partner Dr. Tomas Mach ist advokát (tschechische Berufsbezeichnung) und Mitglied der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (Reg.-Nr. 13282), der Rechtsanwaltskammer Köln (61058) und der Slowakischen Rechtsanwaltskammer (7581). Deutsch-tschechische Sachverhalte bleiben in einer Hand.
  • Sachverständigenkompetenz zum deutschen Recht. Er ist vom Justizministerium der Tschechischen Republik als Sachverständiger für Rechtsbeziehungen zum Ausland bestellt, Spezialisierung: Recht der Bundesrepublik Deutschland und Recht der Slowakischen Republik. Wir wissen deshalb nicht nur, was tschechisches Recht sagt, sondern auch, wo es von dem abweicht, was Sie aus Deutschland erwarten.
  • Schriftlicher Auftrag, schriftliche Vergütung. Umfang und Abrechnungsgrundlage stehen vor Beginn fest — siehe Leistungen und Preise.

Ablauf

  1. Erstkontakt. Sie schicken uns die Unterlagen und eine kurze Schilderung. Wir sagen Ihnen, ob die Sache überhaupt einen Anwalt braucht.
  2. Einschätzung. Sie erhalten unsere Bewertung der Rechtslage, die Handlungsmöglichkeiten und die absehbaren Kosten.
  3. Mandatierung. Vollmacht und schriftlicher Auftragsumfang.
  4. Bearbeitung. Gestaltung, Verhandlung oder Vertretung, mit Rückmeldung an jedem Punkt, an dem Sie entscheiden müssen.

Kontakt: Kontaktseite · praha@machlegal.eu · +420 245 008 552